Rechtsprechung
| BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94 |
Hallenser Stasi-Liste [BVerfG]
§ 93a Abs. 2 BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz (nicht grober) Verkennung grundrechtlicher Maßstäbe durch die Fachgerichte bei fehlender existentieller Betroffenheit;
Art. 5 Abs. 1 GG, Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 5 Abs. 1
- nomos.de
, S. 34 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 GG
Meinungsfreiheit/Persönlichkeitsrecht/Veröffentlichung einer »IM«-Liste - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1
Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch das "Neue Forum" - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- nomos.de
, S. 20 (Kurzinformation)
Zur Veröffentlichung einer IM-Liste
- jur-abc.de (Kurzinformation)
Namensnennung in Medien
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- KreisG Halle-Saalkreis, 21.07.1992 - 24 C 724/92
- LG Halle, 26.03.1993 - 4 O 439/92
- OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2413
- VersR 2000, 778
- afp 2000, 445
- NJ 2000, 365
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?
Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.).Wahre Aussagen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, es sei denn, die Aussagen betreffen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre und sind nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).
Dabei müssen, wie bereits dargelegt, wahre Aussagen, soweit sie - wie hier - nicht die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre betreffen, in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 85, 1, 17; 90, 241, 248 f.; 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414 und NJW 2003, 1109, 1110; BGHZ 36, 77, 80 ff.; 138, 311, 320 f.).
- KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer …
Hierzu führte das BVerfG in seiner Entscheidung NJW 2000, 2413 aus: "Das MfS ragte aus den staatlichen Einrichtungen und Institutionen in der DDR in besonderer Weise heraus.Die Art und Weise der Befassung mit einem Thema von öffentlichem Interesse unterliegt zudem gleichermaßen der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit (vgl. BVerfG NJW 2000, 2413: nicht nur Inhalt, sondern auch Form einer Äußerung).
Die kompromittierte Person wird mit dem Unrecht, das vom MfS ausgegangen ist, gleichsam identifiziert (BVerfG NJW 2000, 2413).
So führt auch die Offenbarung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS der DDR nicht ohne weiteres zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer Abstempelung (wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht - vgl. BVerfG NJW 2000, 2413).
Ohne nähere Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein der Umstand, dass eine Person als inoffizieller Mitarbeiter bezeichnet wird, zu sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung führt (BVerfG NJW 2000, 2413).
Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte, einen Schlussstrich unter eine Diskussion zu ziehen oder eine Debatte für beendet zu erklären (BVerfG NJW 2000, 2413).
- OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines …
Denn grundsätzlich ist auch die Form, in der eine bestimmte Meinung geäußert wird, durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).Im Rahmen aktueller Berichterstattung freilich kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch eine Prangerwirkung hinzunehmen sein (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 2358, 2359 - Alle reden vom Klima; NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).
Gerade auch dem Umstand, dass sich der Beschwerdeführer öffentlich über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen politischer Art geäußert hat, kommt hierbei wesentliche Wirkung für das Interesse an seiner Person zu (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46). - OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
Denn seinem durch die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht steht das ebenfalls grundgesetzlich garantierte Recht des Beschwerdegegners auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG gegenüber (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021), und zwar auch, soweit es sich um die Wiedergabe wahrer Tatsachenbehauptungen handelt (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2414).Dabei kommt Bedeutung auch dem Umstand zu, ob die Äußerung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).
Hinzu tritt, dass die Äußerung keine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage betrifft (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2413, 2415).
- KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betrifft (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.; 99, 185, 196; BVerfG NJW 2000, S. 2413, 2415).Die die Sozialsphäre betreffenden Äußerungen dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen untersagt bzw. mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202, 234 f; 97, 391, 406; BVerfG, NJW 2000, S. 2413, 2414).
- BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
Zudem vermag die historische Erfahrung mit einer Diktatur und ihren Repressionsinstrumenten eine Anschauung darüber zu vermitteln, welchen Gefahren die Freiheitsrechte der Bürger ausgesetzt sein können, wenn die Sicherungen eines freiheitlichen Rechtsstaats außer Kraft gesetzt sind (so BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413 ). - OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04
Architekten & Ingenieure - Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?
β β) Daneben sind unzulässig selbst wahre Tatsachenbehauptungen dann, wenn diese in geschützte Rechtsgüter des Betroffenen eingreifen, etwa weil sie (geschäfts-) ehrenrührig sind, und die Behauptung nicht durch das Vorliegen berechtigter Interessen gerechtfertigt ist (…Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 823, Rdnr. 24, 101; BVerfG in NJW 2000, 2413).Zwar kann sich der Geschäftsführer der Klägerin insoweit grundsätzlich auf das ihm zustehende Recht zur freien Meinungsäußerung berufen, auch soweit es sich bei der fraglichen Behauptung um eine Tatsachenbehauptung handelt (BVerfG in NJW 2000, 2413).
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
Äußerungen zu der Sozialsphäre des Klägers dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202 [234 f.]; 97, 391 [406]; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2413 [2414]). - OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik
Zu Gunsten des verfassungsrechtlich ebenfalls geschützten Persönlichkeitsrechts des Antragstellers zu 1) (Art. 2 Abs. 1 GG ) ist in erster Linie zu berücksichtigen, dass seine persönliche Ehre einem heftigen Angriff ausgesetzt wird, der nur mittelbar und marginal mit Hilfe der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers zu 1) als Chefredakteur der "Jungen Freiheit" begründet wird, wobei ein unbegrenzter Personenkreis Zugriff auf jene Äußerungen hat (s. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2414 - Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MFS).Anders kann es liegen, wenn mit der gewählten plakativen Darstellung eine stigmatisierende soziale Ausgrenzung einhergeht (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2414).
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Grundrechte - Diffamierung eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 14 U 131/08
Sportverband darf Sperre auf seiner Internet-Homepage veröffentlichen
- LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Ansprüche auf Unterlassung und billige Entschädigung in Geld wegen Äußerungen …
- LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig
- LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung ehrenrühriger …
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 27 U 229/06
Kein Unterlassungsanspruch des fristlos gekündigten Mitarbeiters gegen …
- LG Berlin, 14.08.2008 - 27 O 695/08
- LG Bonn, 14.02.2008 - 9 O 452/07
Falschzitat und Anspruch auf Geldentschädigung
- LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 1097/08
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- OLG Düsseldorf, 03.07.2002 - 15 U 280/01
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